§ 1 Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen der Auftragnehmerin Saskia Junge, August-Bebel-Str. 45, 21029 Hamburg und dem Auftraggeber über Textdienstleistungen (z.B. Copywriting, Ghostwriting, Lektorat).
Anwendungsbereich: Ausschließlich gegenüber Unternehmern gem. § 14 BGB.
Vorrang: Abweichende Bedingungen des Auftraggebers sind nur bei schriftlicher Zustimmung der Auftragnehmerin wirksam.
§ 2 Vertragsgegenstand
Leistungsumfang: Erstellung von Texten gemäß Auftragsvorgaben, konkretisiert durch Angebot oder Auftragsbestätigung.
Kein Erfolgsversprechen: Geschuldet wird die Dienstleistung, kein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg.
Rechteübertragung: Siehe § 8.
§ 3 Leistungserbringung
Gestaltungsfreiheit: Leistungen werden weisungsunabhängig erbracht, sofern nicht anders vereinbart.
Korrekturen: 2 kostenfreie Nachbesserungen je Auftrag. Weitergehende Änderungen: Vergütung nach Stundensatz.
Zusatzleistungen (SEO, CMS-Integration etc.) nur bei expliziter Vereinbarung.
Subunternehmer: Einsatz qualifizierter Dritter ist zulässig.
Nachträgliche Änderungen: Vom Auftraggeber gewünschte Stiländerungen (z.B. Wechsel der Anredeform) gelten als neuer Leistungsauftrag.
§ 4 Mitwirkungspflichten
Informationsbereitstellung: Auftraggeber stellt alle notwendigen Unterlagen rechtzeitig zur Verfügung.
Folgekosten: Verzögerungen durch den Auftraggeber berechtigen zur Abrechnung des Mehraufwands zum vereinbarten Stundensatz.
Ansprechpartner: Benennung einer verantwortlichen Person mit Freigabekompetenz.
§ 5 Zahlungsbedingungen
Honorar: Netto-Preise zzgl. gesetzlicher USt.
Abschlagszahlung: 50 % bei Auftragserteilung, Rest nach Abnahme.
Zahlungsziel: Rechnungen innerhalb 14 Tagen fällig. Ab Tag 15 Verzugszinsen gem. § 288 Abs. 2 BGB in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz.
Gegenrechte: Aufrechnung nur bei unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen.
Vergütungsanpassung: Weicht der tatsächliche Leistungsumfang um mehr als 20 % vom ursprünglich vereinbarten ab, verpflichten sich beide Parteien, über eine angemessene Anpassung der Vergütung nach Maßgabe des tatsächlich entstandenen Mehraufwands zu verhandeln. Maßgeblich ist der nachgewiesene Aufwand auf Basis des vereinbarten Stundensatzes.
§ 6 Gewährleistung
Prüfpflicht: Mängel sind innerhalb von 7 Werktagen nach Lieferung schriftlich zu rügen. Verdeckte Mängel innerhalb von 14 Tagen nach Entdeckung.
Nachbesserung: Der Auftragnehmerin steht innerhalb angemessener Frist ein Anspruch auf bis zu drei Nachbesserungsversuche zu. Schlägt die Nachbesserung endgültig fehl, kann der Auftraggeber die Vergütung in angemessenem Umfang mindern.
Ausschluss:
- Schadensersatz bei leichter Fahrlässigkeit (außer Kardinalpflichten).
- Gewährleistung entfällt bei nachträglichen Änderungen durch den Auftraggeber.
§ 7 Haftung
Uneingeschränkte Haftung für:
- Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit
- Personenschäden
- ProdHaftG-Ansprüche
Begrenzte Haftung bei leichter Fahrlässigkeit:
- Höchstbetrag: Auftragshonorar
- Nur für vertragstypisch vorhersehbare Schäden
Ausgenommen sind Ansprüche aus:
a) Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit
b) vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung
c) Garantien und zwingenden haftungsrechtlichen Vorschriften (z.B. ProdHaftG).
§ 8 Urheberrecht und Nutzungsrechte
Urheberschaft: Die Auftragnehmerin behält das Urheberrecht an den Texten bis zur vollständigen Zahlung.
Nutzungslizenz: Nach vollständiger Zahlung erhält der Auftraggeber ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für den vereinbarten Zweck.
KI-Einsatz: Bei Verwendung generativer KI-Tools werden Textbausteine als Gemeinfreiheit behandelt (nach § 5 UrhG). Urheberrechtsschutz entsteht nur bei nachweisbarer eigenständiger Überarbeitung durch die Auftragnehmerin (>50 % Textanteil).
§ 9 Vertraulichkeit
Geheimhaltungspflicht: Beide Parteien verpflichten sich zur Verschwiegenheit über vertrauliche Informationen (z.B. Preiskalkulationen, Arbeitsmethoden).
Ausnahmen: Offenkundige Informationen oder gesetzliche Offenlegungspflichten.
§ 10 Stornierung
Bei Stornierung durch den Kunden gelten folgende Entschädigungspauschalen:
– 0–30 % Fortschritt: 30 % des Auftragswerts
– 31–60 %: 50 %
– 61–90 %: 80 %
– 91–100 %: 100 %
Der Fortschritt wird durch Zwischenlieferungen mit Zeitstempel nachgewiesen.
Erstattungspflicht: Bereits erbrachte Stundenleistungen zum vereinbarten Stundensatz (75 € netto/0,5h) sind zusätzlich zur Stornopauschale zu vergüten.
Nachweispflicht: Zwischenlieferungen erfolgen mindestens alle 14 Kalendertage.
§ 11 Höhere Gewalt
Fristverlängerung: Bei unvorhersehbaren Ereignissen im Sinne von § 275 BGB (z. B. Naturkatastrophen, Epidemien, behördliche Maßnahmen, Krankheit) verlängern sich vereinbarte Leistungsfristen um die Dauer der Störung.
Kündigungsrecht:
- Bei zeitkritischen Aufträgen ist eine Kündigung nach 4 Wochen,
- bei langfristigen Projekten nach 8 Wochen
- und im Regelfall nach 6 Wochen ununterbrochener Leistungsstörung möglich.
Anzeigepflicht: Der betroffene Vertragsteil hat die Störung unverzüglich unter Vorlage geeigneter Nachweise (z. B. Arztattest, behördliche Verfügung) schriftlich anzuzeigen.
Nachwirkung: Bereits erbrachte Teilleistungen sind nach dem Verhältnis des Projektfortschritts zum vereinbarten Gesamthonorar zu vergüten.
Haftungsausschluss: Bei Kündigung wegen höherer Gewalt entfallen sämtliche Schadensersatzansprüche, soweit gesetzlich zulässig (§ 309 Nr. 7 BGB analog).
§ 12 Kündigung
Ordentliche Kündigung: Während der Laufzeit ausgeschlossen.
Außerordentliche Kündigung: Nur bei wichtigem Grund (z. B. Insolvenz, wiederholte Pflichtverletzung).
Vergütung bei Kündigung: Zahlung aller bis dato erbrachten Teilleistungen zum vereinbarten Stundensatz.
§ 13 Datenverarbeitung
Garantie: Der Auftraggeber bestätigt die Rechtskonformität überlassener personenbezogener Daten.
Freistellung: Der Auftraggeber stellt die Auftragnehmerin von Ansprüchen Dritter frei, soweit diese auf von ihm bereitgestellten Daten beruhen.
§ 14 Schlussbestimmungen
Rechtswahl: Deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Gerichtsstand: Hamburg, sofern Auftraggeber Kaufmann ist oder keinen deutschen Gerichtsstand hat.
Schriftformklausel: Änderungen bedürfen der Textform (§ 126b BGB). Dies gilt auch für die Aufhebung dieser Formvorschrift.
Erfüllungsort: Geschäftssitz der Auftragnehmerin.
Salvatorische Klausel: Unwirksamkeit einzelner Regelungen berührt nicht die Gesamtwirksamkeit. Sollte eine Bestimmung ganz oder teilweise unwirksam sein, tritt an ihre Stelle eine angemessene Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
Vorrangklausel: Bei Widersprüchen zwischen AGB und Einzelvereinbarung gilt die kundenfreundlichere Regelung.